Unfall in Mainfranken? Dann lassen Sie unbedingt ein Gutachten erstellen. Main Car Expert - Ihr unabhängiger KFZ Sachverständiger und Gutachter, erstellt Ihnen schnell und unkompliziert Ihr Gutachten. Rechtssicher!
Lassen Sie nach jedem Unfall zu Ihrer eigenen Sicherheit ein Gutachten erstellen. Erfahren Sie in dem Bericht auf dieser Seite, wie die Schadensregulierung abläuft und welche Fälle es zu beachten gibt.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf vollständige Wiederherstellung des wirtschaftlichen Schadens. Je nach Schadenshöhe und Wert des verunfallten Fahrzeugs wird der Schaden in Reparaturschaden, wirtschaftlicher Totalschaden oder tatsächlichem Totalschaden eingeteilt und damit auch die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche.
Die Schadenskalkulation des Sachverständigen ist der Startpunkt der Schadensregulierung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sachverständige unabhängig von Ihnen oder von der Versicherung beauftragt wurde. Der Sachverständige ermittelt folgende Werte:
Fall 1: In vielen Fällen liegen die kalkulierten Reparaturkosten des Schadens unterhalb des Wiederbeschaffungswertes. In diesem Fall können Sie sich entscheiden, ob Sie den Schaden durch eine Fachwerkstatt reparieren lassen oder sich die Summe fiktiv auszahlen lassen. Bei einer fiktiven Auszahlung erhalten Sie nur die Nettosumme, also die kalkulierten Werte ohne Mehrwertsteuer.
Fall 2: Falls die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung über dem Wiederbeschaffungsaufwand aber unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegt, dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert, unabhängig davon, ob Sie den Schaden vollständig, teilweise oder gar nicht reparieren lassen. In diesem Fall müssen Sie allerdings das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter nutzen.
Fall 3: Bei einem Schaden, der den Wiederbeschaffungswert übersteigt, spricht man von einem tatsächlichen Totalschaden. Auch hier können Sie, wenn Sie das Fahrzeug weitere 6 Monate nutzen, die Reparaturkosten vollständig erstattet bekommen. Der Wert geht in diesem Fall sogar bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes. Die Reparatur muss sach- und fachgerecht ausgeführt werden. Bei einer fiktiven Auszahlung allerdings, wird Ihnen nur bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet.
Fall 4: Übersteigen die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes, dann ist das für den Geschädigten ein ungünstiger Fall. Auch hier können jedoch, in ganz bestimmten Sonderfällen und gegen Vorlage der Reparaturbelege, die Kosten erstattet werden. Neben der wie oben beschriebenen mindestens 6-monatigen Weiternutzung muss auch ein Nachweis erfolgen, dass die Reparatur nicht unwirtschaftlich war. Das kann z.B. durch Eigenleistung, Gebrauchtteile etc. geschehen.
Es kommt außerdem gelegentlich zu Sonderfällen in der Abrechnung. Alles in allem birgt dies großes Potential für Streit zwischen den Geschädigten und den Versicherungen. Wir von Main Car Expert empfehlen daher dringend eine Beratung durch unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.